Honorar, Zusatzleistungen & FAQ
Uns ist wichtig, die Rahmenbedingungen unserer Arbeit transparent und verlässlichzu gestalten. Die folgenden Informationen dienen der Orientierung und derfrühzeitigen Klärung organisatorischer Fragen.
Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt in unserer Praxis je nach Bedarf und Indikation im Einzel- oder Gruppensetting. Das Honorarbeträgt 120,00 Euro pro Einzelsitzung. Gruppensitzungen werden mit 60,00 Europro Termin berechnet. Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem jeweils vereinbarten Setting.
Paartherapeutische Gespräche und familientherapeutische Gespräche werden in unserer Praxis als privat zu vergütende Leistungen angeboten. Das Honorar beträgt für paartherapeutische Gespräche 130,00 Euro pro Sitzung, in der Regel als Doppelsitzung 260,00 Euro. Familientherapeutische Gespräche werden mit 150,00 Euro pro Sitzung berechnet, in der Regel als Doppelsitzung 300,00 Euro. Termine mit besonderer Priorisierung außerhalb der üblichen Zeiten können nach vorheriger Absprache gesondert vereinbart werden.
Schriftliche Stellungnahmen, Berichte, Anträge, Bescheinigungen sowie fachliche Telefonate, Fallgespräche und Abstimmungen mit Schule, Jugendamt, Kostenträgern, Gericht oder anderen Stellen erfolgen als privat beauftragte Zusatzleistungen außerhalb der regulären Psychotherapie. Diese Leistungen werden nach Zeitaufwand berechnet. Grundlage ist ein Honorar von 150,00 Euro pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt je angefangene 15 Minuten. Vor Beginn informieren wir transparent über den voraussichtlichen Umfang und die Kosten. Eine Kostenübernahme durch Dritte kann nicht zugesichert werden und ist im Einzelfall von den Betroffenen selbst zu klären.
Auskünfte an Dritte erfolgen ausschließlich unter Beachtung der Schweigepflicht und in der Regel nur bei vorliegender Schweigepflichtentbindung.
Ausfallhonorar / Terminabsagen
Da unsere Praxis als Bestellpraxis für psychotherapeutische Einzelgespräche, Elterngespräche und Familiengespräche geführt wird, reservieren wir vereinbarte Termine verbindlich und ausschließlich für Sie. Eine kurzfristige anderweitige Vergabe ist in der Regel nicht möglich.
Terminabsagen sind bis spätestens einen Werktag vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei späteren Absagen oder bei Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 90 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet werden.
Dies gilt nur dann, wenn der Termin ausschließlich für Sie freigehalten wurde und nicht anderweitig vergeben oder therapeutisch sinnvollgenutzt werden konnte. Kann der Termin anderweitig vergeben oder beispielsweisefür ein Eltern oder Familiengespräch, ein Telefonat, eine Videositzung oder ein anderes therapeutisch sinnvolles Ersatzangebot genutzt werden, entfällt das Ausfallhonorar.
Kein Ausfallhonorar wird berechnet, wenn die verspätete Absage oder das Nichterscheinen nachweislich unverschuldet war.
Für die Fristberechnung gelten Werktage von Montag bis Freitag. Absagen an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen geltenerst am nachfolgenden Werktag als zugegangen.
Absagen sind telefonisch, per E-Mail oder auf dem mit der Praxis vereinbarten Kommunikationsweg möglich.
Ergänzende fachliche Leistungen und besondere Expertise
Unsere Praxis ist neben der laufenden psychotherapeutischen Behandlung auch in der Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Bescheinigungen breit aufgestellt. Hierzu gehören insbesondere Stellungnahmen nach § 35a SGB VIII, Berichte und Einschätzungen für Jugendhilfe und Schule sowie Stellungnahmen im Rahmen von Nachteilsausgleich, Schulbegleitung und Beschulungsanpassungen.
Darüber hinaus erstellen wir fachliche Berichte und Stellungnahmen für Kostenträger, Reha-Anträge, Behörden und weitere Institutionen. Ein besonderer Schwerpunkt besteht zudem in der psychotherapeutischen Begleitung geschlechtlicher Identitätsentwicklung und Transition einschließlich fachlicher Stellungnahmen im Rahmen medizinischer Indikationsstellungen. Auch Gutachten und weitere schriftliche Einschätzungen, beispielsweise für Gerichte oder andere Stellen, können nach vorheriger Absprache übernommen werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Viele Patientinnen und Patienten fragen, warum bei kurzfristigen Terminabsagen ein Ausfallhonorar berechnet wird. Hintergrund ist, dass vereinbarte Termine in unserer Praxis verbindlich reserviert werden und kurzfristig in der Regel nicht anderweitig vergeben werden können. Wenn ein Termin sehr kurzfristig abgesagt wird oder unentschuldigt ausfällt, entsteht dadurch ein organisatorischer und wirtschaftlicher Ausfall. Das Ausfallhonorar dient daher nicht der Bestrafung, sondern der verlässlichen Sicherung eines fairen Praxisrahmens und einer stabilen Terminplanung für alle Patientinnen und Patienten.
Absagen sind bis spätestens einen Werktag vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei späteren Absagen oder bei Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 90 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben oder therapeutisch sinnvoll genutzt werden konnte.
Kein Ausfallhonorar wird berechnet, wenn die verspätete Absage oder das Nichterscheinen nachweislich unverschuldet war.
Für die Fristberechnung gelten Werktage von Montag bis Freitag. Absagen an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen gelten erst am nachfolgenden Werktag als zugegangen.
