Über mich und meine Art zu arbeiten.

Bereits während des Studiums der Pädagogik in Dortmund machte ich über 6 Jahre eine Ausbildung zur klientenzentrierten Gesprächs- und Körperpsychotherapie und Focusing (GFK – Institut Büro Deutschland, Psychosoziales Beratungszentrum, Iserlohn), kurz vor Abschluss des Studiums begann ich zusätzlich die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten am Institut Rhein-Eifel, Sinzig. Dies beendete ich 2005 mit der Approbation und der Fachkunde in Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.

Seit April 2006 bin ich in Gütersloh als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut niederglassen.

Zusatzqualifikationen

  • EMDR KJP, EMDR-Institut Deuschland
  • Geschlechtsdysphorie, Geschlechtsinkongruenz, Trans- und Intergeschlechtlichkeit, Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS)
  • analytische Paar- und Familientherapie, Institiut für psychoanalytische Paar- u. Familientherapie e.V., Göttingen
  • Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie, Institut Rhein-Eifel, Sinzig
  • Paar- und Familientherapie, Institut Rhein-Eifel, Sinzig, Abschluss Paar- und Familientherapeut
  • Moderatorenqualifikation
  • Akkreditierter Supervisor und Selbsterfahrungsleiter für psychoanalytisch und tiefenpsychologisch fundierte Verfahren
  • Qualitätsmanagementbeauftragter durch die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

Ablauf

Sind Sie/Bist Du unsicher, ob wir der richtige Ansprechpartner für Sie/Dich sind? Jede Therapie beginnt mit einem Kennenlerngespräch. Erst danach müssen/musst Sie/Du entscheiden, ob eine Vertrauensbasis vorhanden ist und ob Sie sich/Du dir eine Zusammenarbeit vorstellen können/kannst.

Aufgrund des Erstzugangsrechts dürfen Sie bzw. darfst Du direkt zu mir in die psychotherapeutische Sprechstunde kommen, ein Überweisungsschein ist nicht nötig, ich benötige lediglich die Versichertenkarte der Krankenkasse. Eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteiles bei gemeinsamer Sorge oder eine Vollmacht der Eltern mit gemeinsame Sorgerecht.

Für die Abklärung der Notwendigkeit einer (Teilleistungs-)Diagnostik sowie einer Psychotherapie sollten 2-4 Termine eingeplant werden.

Gesetzlich Versicherte: Da ich als approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut eine Kassenzulassung habe, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen. Bitte bringen Sie zum ersten Termin die Versichertenkarte Ihres Kindes mit. Nach einer Phase des wechselseitigen Kennenlernens und der Diagnostik beantragen Sie und ich bei Vorliegen einer Indikation für eine Psychotherapie die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.

Privat Versicherte und Beihilfe: Wenn Ihr Kind privat versichert oder beihilfeberechtigt ist, klären Sie bitte die Modalitäten Ihres Vertrages und die entsprechende Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung nach Möglichkeit vor Beginn der Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler: Es ist auch möglich, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen. Die Kosten basieren dann ebenfalls auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Kinder und Junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr können von einem Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten behandelt werden, Therapien, die vor dem 21. Lebensjahr begonnen wurden und darüber hinaus andauern, dürfen ebenfalls weiter behandelt werden. Eine Therapie dauert in der Regel mehrere Jahre.

Schweigepflicht / Verschwiegenheit

Über alles, was Du mir im Rahmen der Therapie anvertraust, wahren PsychotherapeutInnen gegenüber Dritten die ärztliche Schweigepflicht! Falls eine Therapie gewünscht wird, wird aber in jedem Fall für den Konsiliarbericht den Namen Deines Kinderarztes/Hausarztes benötigt, sowie Dein/elterliches schriftliches Einverständnis zur Entbindung dieses Arztes von der Schweigepflicht. Es ist wichtig, dass der/die TherapeutIn möglichst genau über Deinen allgemeinen Gesundheitszustand informiert ist, da eine sinnvolle Therapie immer den engen Bezug zwischen Körper, Geist und Seele (Herz und Bauch) berücksichtigt.

Aber auch Du wirst gebeten werden, dich zur Verschwiegenheit über andere Patienten zu verpflichten, von denen Du in der Praxis zufällig, z.B. über den Wartezimmerkontakt oder innerhalb einer Gruppentherapie  Kenntnis erhältst.

Downloads:

Zuständige Berufsständische Kammer

Zuständige Kassenärztliche Vereinigung

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Klinik-Kooperationen: